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Immobilienkauf in der Türkei: Rechtliche und Steuerliche Aspekte, Stand: 2025

Der Erwerb einer Immobilie ist oft mit Emotionen, Träumen und schönen Erinnerungen an einen geliebten Ort verbunden. Doch neben der Begeisterung für die Immobilie und ihre Lage und ihren rechtlichen Status ist es von entscheidender Bedeutung, die damit verbundenen Kosten sorgfältig zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Diese reichen von Erwerbsnebenkosten bis hin zu Steuern im Falle einer Vererbung.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Kosten und rechtlichen Verpflichtungen im Immobilienrecht Türkei beim Erwerb, der Nutzung, der Veräußerung, der Schenkung oder der Vererbung von Immobilien berücksichtigt werden müssen.

Welche Kosten fallen beim Erwerb einer Immobilie an?

  1. Grundbuchgebühren
    Der Erwerb erfolgt direkt beim Grundbuchamt, wobei Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils 2 % des Kaufpreises als Grundbuchgebühren tragen. Diese Kostenverteilung kann jedoch individuell verhandelt werden. Selbst wenn eine Partei die gesamten Gebühren übernimmt, werden diese dennoch im Grundbuchamt anteilig mit jeweils 2 % quittiert.
  2. Gutachten
    Seit Juli 2024 sind amtliche Wertgutachten für ausländische Käufer nicht mehr verpflichtend. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig ein Gutachten erstellen zu lassen, um den genauen Wert und Zustand der Immobilie zu ermitteln. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich auf etwa 600 EUR und bieten zusätzliche Sicherheit beim Immobilienerwerb.
  3. Maklergebühren
    Üblich sind jeweils 2 % des Kaufpreises zzgl. 18 % MwSt. Die Gebühr ist jedoch verhandelbar.
  4. Mehrwertsteuer
    Für Neubauten kann eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gelten, sofern der Käufer keinen Wohnsitz in der Türkei hat und in Fremdwährung bezahlt. Andernfalls beträgt die Mehrwertsteuer 8 % für Flächen bis 150 m² und 18 % für größere Flächen.

Welche laufenden Kosten trägt der Eigentümer einer Immobilie ?

  1. Grundsteuer
    Jährlich sind 1 % des Verkehrswerts fällig, in Großstädten 2 %.
  2. Abfallsteuer
    Diese bemisst sich am Wasserverbrauch (1,50 TL/m³ in Großstädten, sonst 1,10 TL/m³).
  3. Nebenkosten
    Hinzu kommen Verträge für Strom, Wasser und ggf. Gas. Die Kosten sind geringfügig.

Welche Kosten fallen bei der Veräußerung einer Immobilie an?

  1. Grundbuch- und Maklergebühren
    Wie beim Erwerb sind jeweils 2 % des Kaufpreises zzgl. 18 % MwSt zu zahlen.
  2. Einkommenssteuer (Veräußerungsgewinnsteuer bzw. Spekulationssteuer)
    Wird die Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb verkauft, ist auf den Gewinn eine Einkommenssteuer von 15–40 % zu zahlen.
  3. Nachzahlung der Mehrwertsteuer
    Wurde die Immobilie mehrwertsteuerfrei erworben und innerhalb von drei Jahren verkauft, muss die Mehrwertsteuer zzgl. Zinsen nachgezahlt werden.

Welche Kosten fallen bei einer Schenkung zu Lebzeiten an?

  1. Grundbuchgebühren
    Der Begünstigte hat 6,831 % des steuerlichen Werts der Immobilie zu zahlen.
  2. Schenkungssteuer
    Ab einem Freibetrag von 53.339 TL (Stand 2025) fallen gestaffelte Steuersätze von 10–30 % an.
    Bei Schenkungen an Eltern, Ehepartner oder Kinder halbieren sich die Steuersätze.

Welche Kosten fallen im Erbfall an?

  1. Steuerfreibeträge 2025
    • Ehepartner und Nachkommen: 2.316.628 TL
    • Ehepartner ohne Nachkommen: 4.636.103 TL
  2. Erbschaftssteuer
    Für Beträge über dem Freibetrag gelten gestaffelte Sätze von 1–10 %

Veräußerungsgewinnsteuer in der Türkei

Damit die Veräußerungsgewinnsteuer (bzw. Spekulationssteuer) in der Türkei gezahlt werden kann, müssen alle folgenden Voraussetzungen zusammen erfüllt sein. Diese sind

 

. Die Immobilie gehört einer oder mehreren natürlichen Personen.

. Der Erwerb der Immobilie erfolgt nicht unentgeltlich, z.B. durch Erbschaft, Schenkung etc.

. Die Immobilie wird innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert, z.B. durch Verkauf.

. Die Differenz zwischen dem Verkaufswert und dem Anschaffungswert beträgt im Jahr 2023 mehr als 55 Tausend TL.

Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, liegt kein Veräußerungsgewinn vor und es muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie in der Türkei bringen verschiedene Kosten und steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung hilft, finanzielle und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.

Für eine detaillierte Beratung oder Unterstützung bei Ihrem Immobilienprojekt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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