Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Pflichtteilsklage in der Türkei

Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht des Erblassers

Der Erblasser kann durch Verfügungen von Todes wegen wie etwa Testamente und Erbverträge bestimmen, wer nach seinem Tod wieviel von seinem Nachlass bekommen soll. Allerdings ist die Testierfreiheit des Erblassers nicht unbegrenzt. Sollte der Erblasser die Grenzen seiner Testierfreiheit überschreiten, können die benachteiligten Erben, die durch unser Bürgerliches Gesetzbuch geschützt werden, ihre Pflichtteilsansprüche durch die Pflichtteilsklage geltend machen.

Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote im türkischen Erbrecht

Im türkischen Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet man als Pflichtteilsberechtigte jene Personen, deren Anteil am Nachlass geschützt ist. Der Mindestanteil am Wert der Verlassenschaft, der der Verfügung des Erblassers entzogen ist, heißt Pflichtteilsquote. Der Teil, der sich nach dem Abzug der Pflichtteile ergibt, heißt freie Quote.

Pflichtteilsklage in der Türkei

Pflichtteilsklage gegen Anordnungen des Erblassers

Sollte der Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen eine Anordnung treffen, die gegen das Pflichtteilsrecht in der Türkei verstößt, ist diese Anordnung nicht von selbst ungültig. Der Pflichtteilsberechtigte muss durch Einbringung der Pflichtteilsklage die Ungültigkeit des Teils, der den Pflichtteil verletzt, begehren.

Wer kann eine Pflichtteilsklage einbringen?

Eingebracht werden können Pflichtteilsklagen von Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel), dessen Eltern und Ehegatte. Geschwister des Erblassers haben kein Pflichtteilsrecht.

Pflichtteilsquoten nach türkischem Recht

Die Pflichtteilsquote der Nachkommen des Erblassers beträgt die Hälfte und die Pflichtteilsquote der Eltern des Erblassers ein Viertel des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsquote des Ehegatten hängt davon ab, mit welcher Erbordnung er konkurriert.

Wer kann eine Pflichtteilsklage einbringen?

Fristen und Beklagte bei Pflichtteilsklagen

Beklagte bei der Pflichtteilsklage sind jene Personen, denen aufgrund des Überschreitens der Testierfreiheit durch den Erblasser und der Verletzung des Pflichtteils eine Begünstigung erfolgte. Die Pflichtteilsklage muss binnen einer Frist von 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung des Pflichtteils und binnen 10 Jahren ab Eröffnung der Verfügung von Todes wegen eingebracht werden.

Einrede des Pflichtteils bei versäumter Frist

Sollten Pflichtteilsberechtigte die Frist zur Einbringung der Pflichtteilsklage versäumen, können sie den Pflichtteil als Einrede erheben. Diese Einrede kann nur gegen Ansprüche des Begünstigten erhoben werden, die sich auf pflichtteilsrelevante Vermögen beziehen.

Anrechnung von Verfügungen nach türkischem Recht

Art. 570 des türkischen BGB regelt, dass die Anrechnung bei unzureichender Deckung des Pflichtteils zuerst aus Verfügungen von Todes wegen erfolgt. Sollte dies nicht ausreichen, werden Geschäfte unter Lebenden berücksichtigt.

ThemaBeschreibung
PflichtteilsberechtigteNachkommen (Kinder, Enkel), Eltern und Ehegatte des Erblassers
PflichtteilsquoteNachkommen: 50%, Eltern: 25%, Ehegatte: abhängig von der Erbordnung
Beklagte in der PflichtteilsklageBegünstigte, die durch Verletzung des Pflichtteils bevorteilt wurden, Erben oder Dritte
Frist für die Pflichtteilsklage1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung, 10 Jahre ab Eröffnung der Verfügung von Todes wegen
Einrede des PflichtteilsKann bei versäumter Klagefrist erhoben werden, jedoch nur gegen pflichtteilsrelevante Forderungen
Gerichtliche ZuständigkeitLandgericht
Anrechnung von VerfügungenZuerst Verfügungen von Todes wegen, dann Geschäfte unter Lebenden

 

Häufig gestellte Fragen

Die Pflichtteilsquote ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil des Nachlasses, den der Erblasser nicht frei verteilen kann.

Pflichtteilsberechtigte wie Nachkommen, Eltern und der Ehegatte des Erblassers können eine Pflichtteilsklage einbringen.

Die Klage muss innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis der Pflichtteilsverletzung und spätestens 10 Jahre nach Eröffnung der Verfügung von Todes wegen eingereicht werden.

Nein, Geschwister des Erblassers haben kein Pflichtteilsrecht und können keine Pflichtteilsklage einreichen.

Wenn die Frist verpasst wird, kann der Pflichtteil als Einrede gegen Ansprüche des Begünstigten erhoben werden.

 

Unsere Social-Media-Konten


Facebook

 


Instagram

 


LinkedIn

 


YouTube

 

Sie können unverbindlich das Formular auf unserer Website ausfüllen, um uns Ihre Anfragen mitzuteilen, oder uns anrufen.

2223

Kontaktieren Sie uns