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Erbschaftsteuer in der Türkei: Welche Steuern fallen für Erben an? – Guide 2026

Was bedeutet Erbschaftsteuer in der Türkei?

Sobald Vermögen in der Türkei vererbt wird, rückt unweigerlich die steuerliche Komponente in den Fokus. Hierbei ist insbesondere die türkische Erbschaft- und Schenkungsteuer, die sogenannte „Veraset ve İntikal Vergisi“, maßgeblich. Diese Steuer findet auf alle unentgeltlichen Vermögensübertragungen Anwendung – also vorrangig auf Erbfälle und Schenkungen. Die Steuerpflicht knüpft dabei sowohl an den Standort des Vermögens als auch an den persönlichen Bezug der Beteiligten zur Türkei an.

Für Erben, die in Deutschland ansässig sind, ist eine vorausschauende Planung essenziell. Ein Nachlassfall mit Türkeibezug ist ein mehrstufiger Prozess: Er beginnt bei der rechtlichen Feststellung der Erbfolge (Erbschein), gefolgt von der Nachlassermittlung, der Immobilienbewertung sowie der Umschreibung von Grundbesitz und Bankguthaben.

Den Abschluss – und oft die Voraussetzung für die endgültige Verfügung über das Erbe – bildet die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Diese untrennbare Verbindung zwischen rechtlicher Abwicklung und steuerlicher Prüfung wird auf unserer Serviceseite explizit berücksichtigt. Wir bieten Ihnen daher nicht nur Unterstützung beim türkischen Erbschein und der Nachlassverwaltung, sondern beraten Sie auch umfassend zu allen Fragen der türkischen Erbschaftsteuer, um eine rechtssichere Gesamtabwicklung Ihres Erbfalls zu gewährleisten.

Wer muss in der Türkei Erbschaftsteuer zahlen?

In der Beratungspraxis stellt sich oft die Frage, ob die türkische Erbschaftsteuer ausschließlich für türkische Staatsangehörige gilt. Die Antwort ist komplexer: Gemäß den Richtlinien der türkischen Finanzverwaltung unterliegt nicht nur Vermögen innerhalb der Türkei der Steuerpflicht, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch das Auslandsvermögen türkischer Staatsbürger. Gleichzeitig gibt es Konstellationen, in denen ausländische Personen mit Vermögen außerhalb der Türkei nicht in den türkischen Steuerbereich fallen. Eine präzise Einzelfallprüfung der Staatsangehörigkeit und des Vermögensstandortes ist daher unerlässlich.

Für Erben, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ist diese Prüfung besonders kritisch. Bei der Übernahme von Vermögenswerten in der Türkei darf der Blick nicht allein auf die türkische Rechtslage begrenzt sein. Je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Nachlassstruktur kann parallel eine steuerliche Prüfung in Deutschland erforderlich werden.

Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Doppelbesteuerung in voller Höhe, erfordert jedoch eine koordinierte Betrachtung beider Rechtsordnungen. Unsere Expertise spiegelt genau diesen internationalen Ansatz wider: Wir betrachten deutsch-türkische Erbfälle konsequent als internationale Verfahren, um steuerliche Fallstricke in beiden Ländern frühzeitig zu identifizieren und rechtssichere Lösungen zu schaffen.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, die steuerliche Frage nicht isoliert zu behandeln. Wer einen Überblick zu türkischem Erbrecht und Nachlassverfahren in der Türkei braucht, sollte die erb- und steuerrechtlichen Schritte immer zusammen denken. Gerade bei Immobilien, mehreren Erben oder ungeklärten Nachlasswerten spart das später viel Zeit.

Welche Vermögenswerte werden besteuert?

Hier ist eine stilistisch verfeinerte und fachlich fundierte Fassung. Ich habe die Struktur geschärft und Begriffe gewählt, die Ihre Kompetenz in der Immobilienbewertung und Steueroptimierung hervorheben:

Vermögenswerte im türkischen Erbrecht: Mehr als nur Immobilien

Viele Erben konzentrieren sich zunächst ausschließlich auf Immobilien. Der steuerliche Rahmen in der Türkei ist jedoch deutlich weiter gefasst: Neben Häusern und Wohnungen unterliegen auch Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen, Kraftfahrzeuge sowie sonstige bewegliche Vermögenswerte der Erbschaftsteuer. Entscheidend ist hierbei, welche Werte rechtlich auf die Erben übergehen und wie dieser Erwerb nach türkischem Steuerrecht qualifiziert wird. Die türkische Finanzverwaltung knüpft die Erklärungspflicht an den gesamten Vermögensübergang, nicht nur an klassische Immobilienfälle.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Bewertung von Nachlassimmobilien. Dies ist keineswegs eine rein technische Nebenfrage. In der türkischen Praxis muss strikt zwischen dem amtlichen Steuerwert (Emlak Vergisi Değeri) und dem tatsächlichen Marktwert unterschieden werden. Eine zu niedrige oder pauschale Wertfeststellung mag kurzfristig attraktiv erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken bei späteren Steuerprüfungen, der Erbauseinandersetzung oder einem geplanten Weiterverkauf.

Innerhalb von Erbengemeinschaften führt die Wertermittlung häufig zu Spannungen: Während ein Miterbe den schnellen Verkauf anstrebt, möchte ein anderer den Nachlasswert steuerlich möglichst niedrig ansetzen, während ein dritter lediglich die Grundbuchumschreibung (Tapu) fokussiert. Eine steuerlich rechtssichere Abwicklung ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn alle Vermögenswerte realistisch und dokumentarisch nachvollziehbar bewertet werden. Unsere Beratung setzt genau hier an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und eine solide Basis für alle weiteren Schritte zu schaffen.

Wie wird die Erbschaftsteuer in der Türkei berechnet?

Steuersätze und Freibeträge 2026: Maßgeblichkeit des Todesjahres

Ein entscheidender Grundsatz im türkischen Steuerrecht ist das Stichtagsprinzip: Für die Berechnung der Erbschaftsteuer sowie die Anwendung der Freibeträge ist stets das Jahr des Todesfalls maßgeblich. Da die Freibeträge (İstisnalar) und die Steuerstaffelung (Tarifeler) in der Türkei aufgrund der wirtschaftlichen Dynamik jährlich von der Finanzverwaltung angepasst werden, muss jeder Fall auf Basis der im Todesjahr geltenden Werte geprüft werden.

Für Erbfälle, die im Jahr 2026 eintreten, gelten die folgenden, aktualisierten Beträge:

Steuerfreie Beträge (Freibeträge) 2026

Die Freibeträge dienen dazu, einen Teil des Erbes von der Steuerlast freizustellen. Für das Kalenderjahr 2026 wurden diese wie folgt festgesetzt:

  • Abkömmlinge (Kinder/Enkel) und Ehegatten: Jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag von 2.907.136 TL zu.
  • Alleinstehende Ehegatten: Falls keine Kinder vorhanden sind, erhöht sich der Freibetrag für den überlebenden Ehegatten auf 5.817.845 TL.
  • Schenkungen (unentgeltliche Zuwendungen): Hier liegt der Freibetrag bei 66.935 TL.

Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende steuerpflichtige Betrag (Matrah) nach dem u.g. progressiven Tarif besteuert. Je höher der Nachlasswert, desto höher der Steuersatz.

Steuerbemessungsgrundlage

Steuersatz (%)
Übertragungen durch Erbschaft

Bei unentgeltlichen Übertragungen

(Schenkung)

 
Für die ersten 3.000.000 TL

1

1

 
Für die folgenden 7.000.000 TL

3

15

 
Für die folgenden 15.000.000 TL

5

20

 
Für die folgenden 30.000.000 TL

7

25

 
Für den Teil der Bemessungsgrundlage, der 55.000.000 TL übersteigt

10

30

 

 

Rechtlicher Hinweis: Maßgeblich für die Anwendung dieses Tarifs ist das Todesjahr des Erblassers. Da die Beträge jährlich angepasst werden, muss für jeden Fall die jeweils gültige Tabelle des entsprechenden Jahres herangezogen werden.

Wie läuft die Steuererklärung nach einem Erbfall ab?

Gemäß den Vorschriften der türkischen Finanzverwaltung unterliegt jeder Erbfall einer strikten Erklärungspflicht. Die Fristen für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi Beyannamesi) sind variabel und hängen maßgeblich vom Ort des Todesfalls sowie dem Wohnsitz der Erben ab:

  • Innerhalb der Türkei: Verstirbt der Erblasser in der Türkei und halten sich auch die Erben dort auf, beträgt die Frist vier Monate.
  • Grenzüberschreitende Fälle: Befinden sich der Erblasser oder die Erben in unterschiedlichen Ländern (z. B. Erblasser in der Türkei, Erben in Deutschland), beträgt die Frist six Monate.
  • Auslandsfälle: Verstirbt der Erblasser im Ausland (z. B. in Deutschland) und halten sich auch die Erben im Ausland auf, gilt eine Frist von acht Monaten.

Sollten diese Fristen versäumt werden, sieht das Gesetz keine unmittelbaren rechtlichen Verluste des Erbeanspruchs vor. Die Sanktion bei einer verspäteten Abgabe beschränkt sich rein auf administrative Geldstrafen und Verzugszinsen. Es findet somit kein Verlust von materiellen Rechten am Nachlass statt; dennoch führt eine Verzögerung zu unnötigen Mehrkosten und einer Blockade der weiteren Nachlassabwicklung (insbesondere der Grundbuchumschreibung).

Bei hohen Erbschaftsteuerforderungen gibt es für die Erben eine praktische Erleichterung: Sofern zum Nachlass des Erblassers Bankguthaben in der Türkei gehören, kann die Auszahlung der Steuer direkt über diese Konten veranlasst werden. Dies ist besonders hilfreich, um die Steuerlast zu begleichen, ohne privates Kapital einsetzen zu müssen, bevor die Erben vollen Zugriff auf das Erbe haben.

Die Steuererklärung für die türkischen Erben kann effizient über die interaktive Online-Plattform der Steuerbehörde (İnteraktif Vergi Dairesi) oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für Mandanten in Deutschland ist es daher entscheidend, frühzeitig die notwendigen Unterlagen (Erbschein, Kontennachweise, Immobilienbewertungen) zu bündeln, um eine reibungslose Einreichung und gegebenenfalls die direkte Verrechnung mit dem Bankguthaben zu koordinieren.

Welche Fehler sollte man vermeiden?

Ein häufiger Fehler ist, nur auf den Erbschein zu schauen und die Steuer erst später zu prüfen. Das wirkt am Anfang einfacher, führt aber oft dazu, dass Fristen knapp werden oder Vermögenswerte ohne klare Bewertung in den Prozess gehen. Besser ist es, Erbnachweis, Nachlassermittlung, Immobilienbewertung und Steuerfrage von Beginn an zusammen zu betrachten.

Ein zweiter Fehler ist die falsche Einschätzung von Immobilienwerten. Gerade bei Vermögen in der Türkei wird häufig mit einem sehr groben Wert gearbeitet, obwohl die tatsächliche wirtschaftliche Lage anders aussieht. Das kann nicht nur steuerlich problematisch sein, sondern auch innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streit führen.

Ein dritter Fehler ist, den Deutschland-Bezug zu unterschätzen. Wer in Deutschland lebt, sollte nie automatisch davon ausgehen, dass nur türkische Regeln wichtig sind. In grenzüberschreitenden Erbfällen muss fast immer geprüft werden, welche Folgen der Nachlass auch außerhalb der Türkei haben kann. Genau deshalb sind internationale Erbfälle nicht nur juristisch, sondern auch praktisch anspruchsvoller.

Fazit: Erbschaftsteuer in der Türkei früh prüfen und richtig einordnen

Die Erbschaftsteuer in der Türkei ist kein untergeordnetes Randthema, das erst zum Abschluss des Verfahrens relevant wird. Sie ist vielmehr ein zentraler Bestandteil einer fundierten Planung. Insbesondere bei deutsch-türkischen Erbfällen ist die steuerliche Einordnung untrennbar mit der Ermittlung des Nachlasses, der rechtssicheren Feststellung der Erbenstellung und der präzisen Bewertung des Vermögens verknüpft.

Während die türkische Finanzverwaltung den Rahmen durch klare Vorgaben zu Steuerarten und Fristen vorgibt, unterstreicht unsere Kanzleistrategie, dass eine kompetente steuerliche Begleitung essenziell für eine vollständige und rechtssichere Erbabwicklung ist.

Wer Vermögen in der Türkei erbt, sollte den Fall daher nicht in isolierte Einzelabschnitte unterteilen. Der Erbschein, die Nachlassverwaltung, die Immobilienbewertung, die Erbteilung und die steuerlichen Pflichten bilden eine funktionale Einheit. Eine ganzheitliche Betrachtung ist am Ende der entscheidende Faktor, der zwischen einem strukturierten Verfahren und einer unnötig komplizierten, risikobehafteten Abwicklung entscheidet.

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