Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei

Erbschaftsrecht in der Türkei – Kompetente Beratung für Ihren Fall

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende und professionelle Beratung im Bereich des Erbrechts in der Türkei. Ob in Istanbul, Berlin, Köln, Stuttgart oder in Hamburg, wir sind für Sie da – persönlich oder online.

Flexibilität in der Beratung

  • Persönliche Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Büros und lassen Sie sich vor Ort beraten.
  • Online-Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bequem über Google Meet oder WhatsApp Video beraten zu lassen.
  • Telefonische Beratung: Innerhalb weniger Tage erhalten Sie qualifizierte Rechtshilfe per Telefon.

Einfach und unverbindlich

Um ein individuelles Angebot oder Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten, können Sie unsere Formulare unverbindlich ausfüllen. In einfachen Angelegenheiten, die keine umfassende Beratung erfordern, beantworten wir Ihre Fragen kostenlos oder geben Ihnen hilfreiche Vorschläge.

Wir sind Ihr direkter, deutschsprachiger Ansprechpartner vor Ort in Deutschland. Von hier aus steuern und koordinieren wir Ihr gesamtes Mandant mithilfe unsere eigenen Kanzleien in Istanbul und Antalya, direkt in der Türkei.

Wir verstehen Sie und Ihr Anliegen

Mit Einfühlungsvermögen und Expertise stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten effizient und zuverlässig zu lösen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung!

Warum Koca Ersoz Rechtsanwaltskanzlei?

Dienstleistungen in deutscher Sprache
Büros in Istanbul, Berlin und Köln
Tätigkeit in der gesamten Türkei
15 Jahre Erfahrung im deutsch-türkischen Rechtsverkehr
Unverbindlicher Erstkontakt
Transparente Prozessführung

Unverbindlich anfragen

Füllen Sie unverbindlich unser Formular aus
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Telefonische Beratung

Ihr starker Partner in Deutsch-Türkischen Erbfällen – Kompetenz aus einer Hand

Ein Erbfall mit Bezug zur Türkei stellt Erben oft vor enorme Herausforderungen: unbekannte Rechtswege, Sprachbarrieren und komplexe internationale Verfahren. Als auf Deutsch-Türkische Erbschaften spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei übernehmen wir die vollständige Abwicklung für Sie – sicher, transparent und direkt von Deutschland aus.

Wir sind Ihr deutschsprachiger, fester Ansprechpartner und koordinieren über unser etabliertes Netzwerk vor Ort in der Türkei jedes erforderliche Verfahren. So sparen Sie Zeit und Mühe und behalten stets den Überblick.

Unsere umfassenden Dienstleistungen für Sie:

  • Nachlassermittlung & Bestandsaufnahme: Wir führen umfassende Nachlass- und Grundbuchrecherchen in der Türkei durch, um alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, etc.) zu lokalisieren und zu sichern.
  • Dokumente & Nachweise: Professionelle Beantragung des türkischen Erbscheins und Klärung aller Fragen zu Erbfähigkeit, Erbteil und gesetzlicher Erbfolge.
  • Vermögensbewertung & -teilung: Wertermittlung von Immobilien durch zertifizierte Sachverständige und Durchführung der Nachlassteilung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Vorsorge & Gestaltung: Rechtssichere Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen (auch Ehegattentestamenten) sowie Beratung zu Erbverzicht und Pflichtteilsansprüchen.
  • Durchsetzung & Vertretung: Vollständige Vertretung in allen Verfahren: bei Nachlassstreitigkeiten, vor Grundbuchämtern (für die Umschreibung), gegenüber Behörden und anderen Erben.
  • Finanzielle Abwicklung: Sicherer Transfer von Barvermögen nach Deutschland und Beratung zu Erbschaftssteuer und Erbschaftskauf.
  • Konfliktlösung: Durchführung von Mediationsverfahren für eine gütliche Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft.
  • Ausschlagung & Schuldenregulierung: Unterstützung bei der Erbschaftsausschlagung und der Abwicklung von Nachlassschulden.

Sie haben ein spezielles Anliegen?
Ihr Fall ist individuell. Sollten Sie Ihr Thema hier nicht explizit finden, kontaktieren Sie uns einfach. Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation – wir finden die passende Lösung für Sie.

Koca Ersöz Anwaltspartnerschaft – Ihr verlässlicher Brückenbauer im türkischen Erbrecht. Kompetent, lösungsorientiert und an Ihrer Seite.

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei

Nachforschung und Identifikation von Nachlassgegenständen in der Türkei

Haben Sie keine Information über den Nachlass in der Türkei? Wir recherchieren und stellen die Nachlassobjekte mit Aktiva und Passiva in der gesamten Türkei fest.

Bewertung von Nachlassimmobilien in der Türkei: Amtlicher und Realer Wert

Wie wird eine Nachlassimmobilie in der Türkei bewertet? In der Türkei haben wir auf der einen Seite den amtlichen Wert (der durch die Stadtverwaltung geschätzt wird) und auf der anderen Seite den realen Wert einer Immobilie. Der amtliche Wert wird meistens bei den öffentlichen Behörden (beim Finanzamt oder Grundbuchamt) angegeben, obwohl die Immobilie in der Tat einen höheren Wert als diese hat. Dies hat selbstverständlich Vor- und Nachteile, die man berücksichtigen sollte.

Immobilienbewertung für Ausländer in der Türkei – Änderung seit Juli 2024

Von März 2019 bis Juli 2024 war es für Ausländer, die in der Türkei Immobilien kaufen oder verkaufen wollten, verpflichtend, dem Grundbuchamt ein Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie vorzulegen. Dieses Gutachten wurde von zertifizierten Immobilienbewertungsfirmen erstellt und diente dazu, den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu ermitteln.

Die Immobilienbewertung umfasste folgende Schritte:

  • Besichtigung der Immobilie: Vor-Ort-Begutachtung durch Sachverständige in der Türkei.
  • Einsichtnahme in das Grundbuch: Überprüfung auf Belastungen oder Beschränkungen.
  • Prüfung der Stadtverwaltungsunterlagen: Kontrolle von Genehmigungen und Bauunterlagen.
  • Marktwertanalyse: Vergleich mit ähnlichen Immobilien, um den realen Wert festzustellen.

Änderung der Regelung ab Juli 2024:
Mit der im Juli 2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurde die Verpflichtung zur Vorlage eines Gutachtens für Ausländer beim Grundbuchamt aufgehoben. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer nun nicht mehr verpflichtet sind, den Verkehrswert der Immobilie durch eine offizielle Expertise nachzuweisen.

Trotz der Aufhebung dieser Regelung bleibt die Erstellung eines Gutachtens in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere:

  • Zur Festlegung eines fairen Kauf- oder Verkaufspreises
  • Zur Absicherung vor möglichen rechtlichen oder finanziellen Risiken
  • Für eine bessere Verhandlungsbasis mit potenziellen Käufern oder Verkäufern

Unser Team unterstützt Sie weiterhin bei der professionellen Bewertung Ihrer Immobilien durch zertifizierte Sachverständige. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen und administrativen Schritten im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf in der Türkei zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen – Ihre Immobilie ist bei uns in besten Händen!

Unser Service: Immobilienbewertungen in deutscher Sprache in der gesamten Türkei

Nachlassrecherche TürkeiGerne beauftragen wir Türkeiweit für unsere Mandanten das Wertgutachten und lassen es auch in deutscher Sprache erstellen. Dadurch entfallen auch die Übersetzungskosten. Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in der Türkei, insb. Der Erbauseinandersetzungsvertrag

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in der Türkei: Unser Begleitservice bei Notarbesuchen

Wir begleiten Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Testaments oder Erbvertrags beim türkischen Notar. Obwohl das türkische Zivilgesetzbuch die Möglichkeit eines eigenhändigen Testaments vorsieht, empfehlen wir unseren Mandanten ausdrücklich, ein notarielles Testament zu erstellen. Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern löst auch mögliche Probleme bei der sicheren Aufbewahrung des Dokuments.

Von der rechtlichen Prüfung bis hin zur Beurkundung unterstützen wir Sie in jedem Schritt und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir übernehmen die Organisation der notwendigen Formalitäten und garantieren eine zügige und effiziente Abwicklung.

Wichtig zu beachten: Das türkische Erbrecht kennt kein gemeinschaftliches Testament, wie das sogenannte „Berliner Testament“.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine rechtssichere und unkomplizierte Nachlassregelung.

Beantragung eines Erbscheins beim türkischen Gericht oder beim Notar:

Ausländische Staatsangehörige (und auch „Mavi Kart“ Besitzer) dürfen in der Türkei keinen Erbschein beim Notar beantragen, sondern nur beim zuständigen Amtsgericht. Nach türkischem Recht darf eine der Erben persönlich vor Ort oder durch seinen Anwalt den Erbschein beantragen und erstellen lassen.

Teilung des Nachlasses (gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben):

Erbschaft in der TürkeiDie Erben müssen sich für die Teilung der Erbe einigen. Anderenfalls ist eine gerichtliche Teilungsversteigerung der Fall, die für die Erben Risiken mit sich bringt. Wir unterstützen und motivieren die Erben für die außergerichtliche Erbauseinandersetzung.

Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten vor Gericht:

Sollten es in der Erbengemeinschaft Konflikte bestehen, kann eine der Erben eine Klage einreichen. Wir unterstützen Sie bei Ihren erbrechtlichen Gerichtsverfahren, sodass Sie nicht in die Türkei kommen müssen.

Testamentsvollstreckung nach türkischem Erbrecht:

Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen, muss es gerichtlich eröffnet werden. Zu diesem Verfahren werden die Erben durch eine offizielle Zustellung eingeladen. Dann beginnt die ein-jährige-Frist für Testamentsanfechtung und die Pflichtteilsergänzungsklage.

Anfechtungsklage des Testaments:

Sollte das Testament die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eine der Erben eine Testamentsanfechtungsklage einreichen. Es bestehen sehr geringe Chancen bei der Anfechtung eines notariellen Testaments. Dagegen wird in der Türkei oft gegen ein handschriftliches Testament eine Anfechtungsklage eingereicht.

Anfechtungsklage wegen betrügerischer Scheinkauf oder Unterschlagung, Missbrauch der Vollmacht (Täuschung der Erben):

Sollte der Erblasser in seinen Lebzeiten an eine der Erben eine Immobilie durch einen Kaufvertrag übertragen, wird es meistens durch den benachteiligten Erben gerichtlich angefochten. Wenn durch einen betrügerischen Scheinkauf der Pflichtteil eines Erben verletzt wird, kann dieser eine Klage einreichen.

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkeit – Einfach, klar und verständlich für Sie erklärt.

1. Kann ich in der Türkei Erbe werden, wenn ich in Deutschland lebe? Was muss ich tun, um Erbe zu werden?

Ob Sie in der Türkei Erbe werden können, hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Ebenso wie ein türkischer Staatsbürger kann auch ein Ausländer, z.B. ein deutscher Staatsbürger, Erbe eines Türken oder Ausländers in der Türkei werden. Nach dem Tod des Erblassers werden die Erben automatisch Rechtsnachfolger des Nachlasses. Um diese automatische Erbfolge in die Praxis umzusetzen, muss jedoch einer der Erben einen Erbschein bei einem örtlichen Amtsgericht in der Türkei beantragen. Türkische Staatsangehörige können einen Erbschein auch bei Notaren in der Türkei ausstellen lassen. Für deutsche Staatsangehörige kann ein Erbschein dagegen nur vor einem Amtsgericht erlangt werden.

2. Wie erhalte ich als Deutscher oder in Deutschland lebender Staatsangehöriger einen Erbschein in der Türkei?

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie einen Erbschein in der Türkei nur bei einem Amtsgericht beantragen. Da Ausländer nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen sind, benötigt das Gericht einen lückenlosen Nachweis, dass Sie der Erbe sind. Der beste Nachweis ist ein deutscher Erbschein. Den deutschen Erbschein müssen Sie zunächst in Deutschland mit einer Apostille versehen lassen. Anschließend muss der deutsche Erbschein amtlich ins Türkische übersetzt werden (durch einen Notar oder ein türkisches Konsulat).

3. Ist es für einen deutschen Staatsangehörigen schwierig, einen Erbschein in der Türkei zu erhalten?

In der Regel wissen die türkischen Gerichte, die mit solchen Fällen nicht so häufig zu tun haben, nicht, wie sie vorgehen sollen. Eigentlich ist das Verfahren nicht kompliziert. Damit das Verfahren aber korrekt durchgeführt werden kann, muss das türkische Gericht richtig informiert werden. So reicht z.B. ein in Deutschland ausgestellter Erbschein mit Apostille und notariell beglaubigter türkischer Übersetzung aus, um das Erbrecht vollständig festzustellen. Das Hauptproblem in der Praxis besteht darin, dass viele türkische Gerichte fälschlicherweise die Vorlage deutscher Personenstandsurkunden verlangen. Da die Personenstandsregister in Deutschland jedoch nicht so zentralisiert sind wie in der Türkei und die deutschen und türkischen Personenstandsregister nicht ähnlich aufgebaut sind, ist es nahezu unmöglich, dieser Forderung nachzukommen. Selbst wenn Urkunden vorgelegt werden könnten, würde dies das Gericht nur weiter verwirren. In einem solchen Fall könnte das türkische Gericht ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland richten, um die Situation zu klären. Dies würde jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen und nichts bringen.

Ein weiteres häufiges Problem ist, dass der Erblasser ein Testament hat. In diesem Fall muss das Testament eröffnet und ein entsprechender Erbschein ausgestellt werden. Dies kann jedoch für das türkische Gericht eine große Herausforderung darstellen. Die beste Lösung ist, sich in Deutschland einen entsprechenden Erbschein zu besorgen und diesen dem türkischen Gericht als Beweismittel vorzulegen.

4. Wie kann ich in der Türkei hinterlassenes Vermögen ermitteln?

Das Vermögen des Erblassers in der Türkei kann aus Grundbesitz, Bankkonten, Aktien, Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten bestehen. Am häufigsten sind Grundbesitz und Bankkonten. Die Einsicht in Grundbücher ist ohne einen in der Türkei ausgestellten Erbschein möglich. In der Praxis sind die Grundbuchämter jedoch häufig nicht bereit, Auskünfte an Nichtjuristen zu erteilen. Für die Abfrage von Bankkonten ist jedoch ein in der Türkei ausgestellter Erbschein erforderlich. Mit einem türkischen Erbschein kann einer der Erben die Konten des Erblassers bei der Bank einsehen. Leider ist es nicht möglich, eine zentrale Abfrage durchzuführen und Details einzusehen. Man muss jede Bank einzeln aufsuchen.

5. Welche Dokumente benötige ich für das Nachlassverfahren in der Türkei und wie bekomme ich diese Dokumente aus Deutschland?

Das gültigste und hilfreichste Dokument ist ein in Deutschland ausgestellter Erbschein. Deutscher Erbschein mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung. Zusätzlich können Form A (Geburtsurkunde), Form B (Heiratsurkunde) und Form C (Sterbeurkunde) des Erblassers und der Erben beschafft werden. Der deutsche Erbschein wird von einem deutschen Gericht ausgestellt. In Deutschland erkundigen Sie sich am besten bei der Stelle, die die Urkunde ausgestellt hat, oder auf der offiziellen Website des Justizministeriums des jeweiligen Bundeslandes, wo Sie die Apostille für Beschlüsse von Amts- oder Landgerichten erhalten können. Die Apostille ist eine Überbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen, die die Anerkennung von in einem Land ausgestellten Urkunden in einem anderen Land erleichtert.

6. Muss ich in der Türkei einen Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten beauftragen und wann ist dies notwendig?

Theoretisch besteht keine Pflicht, einen türkischen Rechtsanwalt zu beauftragen. In der Praxis ist es jedoch fast unmöglich, diese Angelegenheiten ohne Anwalt zu regeln. Auch vor Gericht kann man sich in der Türkei nur durch einen Anwalt vertreten lassen. Das bedeutet, dass Sie sich als Erbe vor Gericht nicht selbst vertreten können, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

7. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Türkei? Wie werden in der Türkei Erbschaften besteuert?

In der Türkei richtet sich die Erbschaftssteuer nach dem Wert des hinterlassenen Vermögens und ist von den Erben zu entrichten. Die Steuersätze liegen zwischen 1% und 10% und variieren je nach Wert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser.

Die Steuersätze und Freibeträge für die Erbschaftssteuer werden jährlich vom Finanzministerium festgelegt. Je nach Verwandtschaftsgrad der Erben gibt es unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Für nahe Verwandte wie Ehegatten und Kinder gelten in der Regel niedrigere Steuersätze und höhere Freibeträge.

Als in Deutschland lebende Person können Sie sich wie folgt von der Erbschaftsteuer in der Türkei befreien lassen:

a. Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dieses Abkommen soll verhindern, dass das gleiche Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Wenn Sie in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen müssen, kann die in der Türkei gezahlte Steuer ganz oder teilweise auf Ihre Steuerlast in Deutschland angerechnet werden. Die Einzelheiten hängen jedoch von Ihrer persönlichen Situation und von Gesetzesänderungen in beiden Ländern ab.

b. Freibeträge beachten: Liegt der Wert der Erbschaft in der Türkei unter den dort festgelegten Freibeträgen, können Sie von der Steuerzahlung befreit werden.

c. Planen: Um von der Erbschaftssteuer befreit zu werden oder die Steuerlast zu reduzieren, kann es hilfreich sein, legale Wege der Nachlassplanung zu erkunden. Dies kann die Strukturierung des hinterlassenen Vermögens und möglicherweise die Übertragung eines Teils des Erbes als lebenslange Schenkung umfassen.

8. Wie kann ich in der Türkei eine Erbschaft ausschlagen? Wie sieht das Verfahren zur Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei aus und wie funktioniert es?

Die Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei ist ein Verfahren, das die Erben einleiten, wenn sie die Schulden und Verpflichtungen des Erblassers nicht übernehmen wollen. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das durchgeführt werden muss, bevor der Erbe irgendwelche Rechte am Vermögen des Erblassers geltend machen kann. Das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, kann innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers ausgeübt werden. Wurde die Erbschaft jedoch in Deutschland ausgeschlagen, kann in der Türkei ohne Frist die Anerkennung der Ausschlagung in Deutschland beantragt werden, um die Ausschlagung durchzusetzen.

Für im Ausland lebende Personen können zusätzliche Fristen gelten. Darüber hinaus kann bei nachträglicher Feststellung der Überschuldung des Nachlasses ein gesondertes Ausschlagungsverfahren eingeleitet werden.

Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft: Der Erbe, der die Erbschaft ausschlagen will, muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers einen Antrag beim Friedensgericht oder beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers stellen. Lebt der Erbe im Ausland, kann die Erbausschlagung auch über die Konsulate der Republik Türkei im Ausland eingeleitet werden.

Erforderliche Unterlagen für das Ausschlagungsverfahren Die für das Ausschlagungsverfahren erforderlichen Unterlagen sind in der Regel ein Identitätsnachweis des Erben, die Sterbeurkunde und ein Ausschlagungsschreiben. Aus dem Ausschlagungsschreiben sollte klar hervorgehen, dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen will.

Gerichtliches Verfahren: Nach Einreichung des Ausschlagungsantrags prüft das Gericht den Antrag und trifft eine Entscheidung über die förmliche Ausschlagung der Erbschaft. Dieses Verfahren ist in der Regel eine Formalität, und das Gericht erlässt die Entscheidung über die Ausschlagung der Erbschaft.

Das Ausschlagungsverfahren ist wichtig, um den Erben vor den Schulden des Erblassers zu schützen. Die Ausschlagung bedeutet aber auch, dass der Erbe auf das gesamte Vermögen des Erblassers verzichtet. Es ist daher ratsam, vor dieser Entscheidung den Nachlass zu bewerten und sich rechtlich beraten zu lassen. Um genaue und aktuelle Informationen über das Ausschlagungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren oder sich an die zuständigen Gerichte in der Türkei zu wenden.

9. Wird die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland in der Türkei anerkannt?

Die rechtswirksame Ausschlagung einer Erbschaft in einem Land führt grundsätzlich zur weltweiten Ausschlagung der Erbschaft. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass z.B. die Türkei nicht automatisch von einer Erbausschlagung in Deutschland erfährt. Die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland muss daher auch in der Türkei gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verwendung des Nachlassvermögens in einem anderen Land nach der Ausschlagung in einem Land kann dazu führen, dass die Ausschlagung unwirksam wird.

10. Wie erfolgt die Verwaltung und der Verkauf einer geerbten Immobilie in der Türkei?

Immobilien, die durch Erbschaft erworben wurden, gehen mit dem Tod des Erblassers in das Eigentum der Erben über. Für die offizielle Übertragung der Immobilie auf die Erben ist jedoch zunächst die Ausstellung eines Erbscheins erforderlich. Diese Umschreibung auf die Erbengemeinschaft ist für den Verkauf der Immobilie unerlässlich. Die Erbschaft geht auf die Erben als Gesamthand über, was bedeutet, dass alle Erben gemeinsam aus der Erbschaft Nutzen ziehen können.

Wenn der Verkauf der geerbten Immobilie gewünscht wird, muss ein Antrag auf Beurkundung eines Kaufvertrages beim Grundbuchamt gestellt werden, um den Prozess abzuschließen. Nach Abschluss des Erbfalls ist die Erbschaftssteuer zu entrichten. Danach kann die Immobilie verkauft werden.

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei: Erbausschlagung nach

Es gibt eine 3-monatige Frist ab dem Todeszeitpunkt des Erblassers für die Erbausschlagung in der Türkei. Dazu wird ein Verfahren eingeleitet. Wenn der Nachlass in der Türkei überschuldet ist, werden die Erben als „ausgeschlagen“ angenommen, auch wenn die 3-monatige-Frist abgelaufen ist. Dazu muss ein Verfahren gegen den Gläubiger eingeleitet werden.

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei: Enterbung

Bei Vorliegen eines der im Gesetz aufgeführten Gründe können der Ehegatte und die Nachkommen, die als Pflichtteilsberechtigte gelten, durch ein Testament oder einen notariell zu unterzeichnenden Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen werden.

Erbschaftssteuerrecht und Erbschaftssteuererklärung in der Türkei:

Die Erbschaftsteuererklärung wird von den Steuerpflichtigen zur Abführung der Erbschafts- und Schenkungsteuer beim Finanzamt eingereicht. Auf Wunsch kann die Erklärung auch durch Unterschrift des Anwaltes der Erben abgegeben werden.

Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung bzw. Übertragung und/oder beim Verkauf der Immobilien:

Wir vertreten Sie in all den Prozessen beim Grundbuchamt, sodass Sie nicht persönlich vor Ort sein müssen. Beispielsweise bei einem Immobilienverkauf oder bei der Übertragung des von Ihrem Erblasser hinterlassenen Vermögens.

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei für türkisches Erbrecht in Istanbul, Berlin und Köln und beraten Sie fachkundig und kompetent in allen Fragen des türkischen Erbrechts. Unser Team ist deutschsprachig. Wir haben internationale und lokale Erfahrung und sind Türkeiweit aktiv. Unsere Honorarmodelle sind flexible.

Deutschsprachige Vollbetreuung in Deutschland

Mit Kanzleisitzen in Berlin, Köln, Stuttgart und Hamburg sind wir stets Ihr direkter, nahbarer Ansprechpartner.

Unabhängige Interessenvertretung: Wir arbeiten ausschließlich mandantenorientiert – Ihre Ziele sind unser Auftrag.
Tiefe Landeskenntnis: Unsere Expertise umfasst nicht nur das Recht, sondern auch sprachliche, kulturelle und geografische Besonderheiten vor Ort in der Türkei.
Transparenz von Anfang an: Klare, verständliche Kostenstruktur ohne versteckte Überraschungen.
Direktes Handeln vor Ort: Sämtliche Verfahren werden ausschließlich durch unsere eigenen Kanzleistrukturen in der Türkei bearbeitet. Wir arbeiten ohne Partnerkanzleien oder ohne externe Rechtsbüros und gewährleisten dadurch eine durchgängige, unmittelbare und kontrollierte Betreuung in jedem einzelnen Verfahrensschritt.

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Koca Ersöz Anwaltspartnerschaft – Ihr kompetenter Brückenbauer für Erbschaften in der Türkei.

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