Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Zustellungen türkischer Gerichte

In Deutschland lebende Personen, die an einem Rechtsstreit in der Türkei beteiligt sind, können von türkischen Gerichten Ladungen oder Schriftstücke wie Klageschriften, Sachverständigengutachten etc. erhalten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen. Je nach Staatsangehörigkeit erfolgt die Zustellung bei türkischen Staatsangehörigen durch das Konsulat, bei deutschen Staatsangehörigen (bzw. Inhabern der Blauen Karte) durch das Amtsgericht des Wohnsitzes. Nach Erhalt dieser Zustellung besteht in der Regel eine gesetzliche Frist von 14 Tagen, um auf die Klage zu reagieren bzw. dem Gutachten zu widersprechen. Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen persönlich vor dem Gericht in der Türkei oder durch einen Rechtsanwalt auf die Klage reagieren und sich im Verfahren selbst vertreten. 

Manchmal sind diese Fristen für die Personen, die den Bescheid erhalten, zu kurz. Um den Inhalt eines solchen Bescheides zu verstehen, einen Anwalt zu konsultieren und diesem dann über den Notar oder das Konsulat eine Vollmacht zu erteilen, reichen z.B. in Deutschland 14 Tage nicht aus. In diesem Fall kann Ihr Anwalt, wenn Sie mit einem Anwalt zusammenarbeiten, vor Ablauf der Frist über das türkische digitale Justizsystem UYAP einen Antrag auf Fristverlängerung stellen und dem Gericht erklären, dass die Vollmacht innerhalb dieser Frist eingehen wird. In diesem Fall verlieren Sie Ihre Rechte nicht. In der Regel werden Fristverlängerungen um weitere 2 bis 4 Wochen nach Ablauf der regulären Zustellungsfrist gewährt. Ihr Anwalt kann Sie dann in der mündlichen Verhandlung vertreten, indem er dem Gericht die Klageerwiderung und die Vollmacht vorlegt. 

Eine Klageerwiderung über das Konsulat oder das Amtsgericht ist leider nicht möglich. Auch Personen in der Türkei, die zwar eine Vollmacht haben, aber keine Rechtsanwälte sind, können die Klageerwiderung nicht für Sie übernehmen. Die Vertretung vor einem Gericht in der Türkei ist nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich, die bei der türkischen Anwaltskammer zugelassen sind. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in Deutschland nach deutschem Recht tätig sind, können auf diese Vorladungen nicht reagieren und sind, wenn sie nicht in der Türkei zugelassen sind, nicht befugt, Sie vor einem Gericht in der Türkei zu vertreten. 

Es ist daher ratsam, auf erhaltene Schreiben schnell zu reagieren. Durch eine anwaltliche Beratung können Sie sich über den Inhalt der Angelegenheit und Ihre Rechte informieren. Ihr Anwalt kann Sie auch über die möglichen Folgen aufklären, wenn Sie nicht antworten oder keinen Anwalt beauftragen. Auf diese Weise können Sie in Kenntnis Ihrer Rechte fundiertere Entscheidungen über den Fall treffen, in den Sie verwickelt sind. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei der türkischen Anwaltskammer zugelassen sind, bieten wir Ihnen die notwendigen Vorabinformationen durch eine Vorabberatung in diesem Bereich an. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Sie können unverbindlich das Formular auf unserer Website ausfüllen, um uns Ihre Anfragen mitzuteilen, oder uns anrufen.

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