Markenrecht in der Türkei und internationale Abkommen

Allgemein ist zu bemerken, dass mit dem Inkrafttreten der Zollunion im Jahre 1995 die Türkei sich ein eigenes gesetzliches Instrumentarium verschafft hat, so dass es sogar seit 2003 spezialisierte Gerichte für geistigen Rechtsschutz gibt. Außerdem ist die Türkei Mitglied des Madrider Abkommens und des Pariser Übereinkommens.

Das Territorialprinzip im Markenrecht

Beachten Sie aber bitte, dass grundsätzlich das Territorialprinzip gilt. Demnach ist zum Schutz der Marke erforderlich, dass diese jeweils am Ort einzutragen ist. Das heißt, dass eine Marke, die in einem anderen Land bereits geschützt ist, nicht automatisch auch in der Türkei oder in einem anderen Land geschützt ist.

markenanmeldung in der turkei

1. Marke bereits eingetragen

Nun haben Sie sich entschlossen, Ihre Marke eintragen zu lassen. Ihre Recherche hat allerdings ergeben, dass bereits dieselbe Marke oder eine ähnliche eingetragen ist. In solchen Fällen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtigkeitsklage stellen. Parallel dazu sollte auch ein Antrag auf Übertragung gestellt werden.

2. Marke frei

Ist die Marke frei, läuft es natürlich einfacher ab. Sie können direkt die Eintragung beim türkischen Patentinstitut beantragen.

3. Ablauf der Eintragung

Ihr Antrag auf Eintragung wird zunächst in einem Verordnungsblatt veröffentlicht. Wettbewerber haben so die Möglichkeit, für die Dauer von sechs Monaten Einsprüche und Bedenken einzugeben. Wenn in diesen sechs Monaten keine Einsprüche kommen, kann die Eintragung erfolgen. Ihre Marke ist fortan zehn Jahre lang geschützt und kann vor Ablauf der zehn Jahre verlängert werden.

4. Markenrechtsverletzung

Die Markenrechtsverletzung kann in der Türkei strafrechtlich erhebliche Freiheits- und Geldstrafen nach sich ziehen. Strafrechtliche Sanktionen reichen bis zu 40.000 TL und/oder vier Jahre Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ablauf der Eintragung

Internationale Anmeldung über die WIPO

Wahlweise zur Registrierung beim türkischen Markenamt kann die Anmeldung einer bereits existierenden Basismarke über die WIPO (World Intellectual Property Organization) erfolgen. Vorteil liegt darin, dass sie bei einer Anmeldung einer Marke in verschiedenen Ländern nur ein Antragsverfahren durchlaufen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Das Territorialprinzip besagt, dass der Markenschutz nur in dem Land gilt, in dem die Marke eingetragen ist.

Sie können eine Nichtigkeitsklage einreichen und parallel einen Antrag auf Übertragung stellen.

Nach der Eintragung ist Ihre Marke für zehn Jahre geschützt und kann vor Ablauf der Frist verlängert werden.

Markenrechtsverletzungen können zu Geldstrafen bis zu 40.000 TL oder bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe führen.

Ja, über die WIPO können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern durch ein einziges Antragsverfahren schützen lassen.