Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
Rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und Beratung durch unsere Kanzlei
Viele ehemalige türkische Staatsangehörige haben im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit verloren. Das türkische Staatsangehörigkeitsrecht bietet jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die türkische Staatsangehörigkeit erneut zu erwerben (Wiedererwerb).
Unsere Kanzlei berät umfassend zum Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit, begleitet das Verfahren rechtssicher und vertritt Mandantinnen und Mandanten vor den zuständigen türkischen Behörden und Konsulaten.
Wer kann die türkische Staatsangehörigkeit erneut erwerben?
Ein Wiedererwerb ist insbesondere möglich für Personen, die:
- durch Einbürgerung in eine andere Staatsangehörigkeit (z. B. Deutschland)
die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben, - zuvor türkische Staatsangehörige von Geburt waren,
- nicht aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgebürgert wurden.
👉 Mavi-Kart-Inhaber gehören regelmäßig zum berechtigten Personenkreis.
Antragstellung: Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Wiedererwerb kann gestellt werden:
- beim zuständigen türkischen Konsulat im Ausland oder
- bei der zuständigen Bevölkerungsdirektion (Nüfus Müdürlüğü) in der Türkei.
Der Antrag wird anschließend an das Innenministerium weitergeleitet und dem Präsidialamt zur Entscheidung vorgelegt.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Je nach Einzelfall können folgende Unterlagen verlangt werden:
- Antragsformular auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
- gültiger Reisepass / Ausweisdokument
- Einbürgerungsurkunde des anderen Staates
- Nachweis über frühere türkische Staatsangehörigkeit
- Mavi-Kart (falls vorhanden)
- biometrische Passfotos
- ggf. Meldebescheinigung
⚠️ Unvollständige oder fehlerhafte Anträge führen häufig zu erheblichen Verzögerungen.
Rechtsfolgen des Wiedererwerbs
Nach erfolgreichem Wiedererwerb:
- Eintragung ins türkische Personenstandsregister,
- Anspruch auf türkischen Personalausweis und Reisepass,
- volle staatsbürgerliche Rechte (mit gesetzlich geregelten Ausnahmen),
- Möglichkeit zur Eintragung von Ehe und Kindern im türkischen Register.
Abgrenzung: Wiedererwerb vs. Mavi-Kart
Die Mavi-Kart gewährt umfangreiche Rechte, ersetzt jedoch nicht die Staatsangehörigkeit.
Ein Wiedererwerb ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- politische Rechte (z. B. Wahlrecht) gewünscht sind,
- uneingeschränkter Immobilien- oder Erbrechtsstatus benötigt wird,
- familiäre Statusfragen vollständig im türkischen Register abgebildet werden sollen.
Abweichende Namensführung im deutschen Register oder Ausweis – Rechtliche Auswirkungen im türkischen Register
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ehemalige türkische Staatsangehörige nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht heiraten und dabei den Familiennamen ihres Ehepartners annehmen.
Sofern die betroffene Person im Besitz einer Mavi Kart ist, können solche Namensänderungen grundsätzlich im Mavi-Kart-Register erfasst und aktualisiert werden.
Besonderheit bei männlichen Ehegatten
Problematisch wird die Situation insbesondere dann, wenn ein männlicher Ehegatte den Nachnamen seiner Ehefrau annimmt. Nach deutschem Recht ist diese Namensführung zulässig. Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) hingegen lässt diese Form der Namensänderung für Männer nicht zu.
Die rechtlichen Folgen sind erheblich:
- Die Eheschließung kann im türkischen Personenstandsregister nicht eingetragen werden,
- eine Registrierung gemeinsamer Kinder im türkischen Register ist nicht möglich,
- es bestehen dauerhafte Registerabweichungen zwischen dem deutschen und dem türkischen Personenstandsrecht.
Gerichtliche Namensberichtigung
In diesen Fällen ist eine gerichtliche Namensberichtigung in der Türkei erforderlich.
Hierzu wird vor den zuständigen türkischen Zivilgerichten ein Verfahren auf Namensberichtigung eingeleitet.
Ziel des Verfahrens ist es:
- den Namen im türkischen Register an das deutsche Register anzupassen,
- eine vollständige Übereinstimmung beider Register herzustellen,
- die rechtliche Grundlage für weitere personenstandsrechtliche Eintragungen zu schaffen.
Dieses gerichtliche Verfahren erfolgt vor Einleitung eines Einbürgerungs- bzw. ggf. Ausbürgerungsverfahrens (Einbürgerung / ggf. Ausbürgerung).
Fortsetzung der Verfahren nach erfolgreicher Berichtigung
Nach Rechtskraft des gerichtlichen Berichtigungsbeschlusses können:
- die Eheschließung ordnungsgemäß im türkischen Register eingetragen,
- Kinder im türkischen Personenstandsregister registriert,
- sowie anschließend das Einbürgerungs- bzw. Ausbürgerungsverfahren rechtssicher und ohne formale Hindernisse fortgeführt werden.
Warum anwaltliche Begleitung empfohlen wird
Namensabweichungen zwischen deutschen und türkischen Registern zählen zu den häufigsten Ablehnungs- und Verzögerungsgründen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung und gerichtliche Berichtigung ist daher unerlässlich.
Unsere Kanzlei begleitet Sie umfassend bei:
- gerichtlichen Namensberichtigungsverfahren in der Türkei,
- Registerabgleichen zwischen Deutschland und der Türkei,
- Vorbereitung und Durchführung von Einbürgerungs- bzw. Wiedererwerbsverfahren.
Das Verfahren ist formal, mehrstufig und ermessensabhängig.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Anträge scheitern oder verzögert werden wegen:
- fehlerhafter Unterlagen,
- unklarer Verlustgründe der Staatsangehörigkeit,
- fehlender rechtlicher Argumentation,
- unzureichender Kommunikation mit Behörden.
Unsere Leistungen im Überblick
Unsere Kanzlei bietet Ihnen:
- rechtliche Prüfung der Voraussetzungen für den Wiedererwerb
- ggf. individuelle Strategie je nach persönlicher Situation wg. Namensberichtigung
- vollständige Antragstellung und Dokumentenkoordination
- Kommunikation mit Konsulaten und türkischen Behörden
- Begleitung bis zur Entscheidung und Registereintragung
Wir sind spezialisiert auf deutsch-türkisches Staatsangehörigkeitsrecht und beraten Sie zweisprachig (Deutsch / Türkisch).
Kontakt & Beratung
Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall möglich ist, kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtliche Erstberatung.
Sie können unverbindlich das Formular auf unserer Website ausfüllen, um uns Ihre Anfragen mitzuteilen, oder uns anrufen.




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