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Hinweise zum Türkisches Erbrecht

Hinweise zum türkischen Erbrecht

Türkisches Erbrecht: Sind Sie Erbe/Erbin eines Bekannten und sich auch sicher, dass diese Person zu seinen Lebzeiten Eigentum besaß, Ihnen aber nach dessen Tod gesagt wird, dass der Verstorbene über kein Eigentum verfügt, so lassen Sie die zuständigen Banken und das Grundbuchamt prüfen. Es ist bei Erbschaftsklagen nicht unüblich, dass der Verstorbene kurz vor seinem Tod einem anderen Erben oder Dritten sein Eigentum verkauft hat, wir dieses Vorgehen jedoch annullieren konnten. Der Grund für solch ein Vorgehen besteht darin, dass der Verstorbene durch den Verkauf die Verheimlichung seines Eigentums und eine geheime Spende/ein geheimes Schenken beabsichtigt.

Dieses Vorgehen des Verstorbenen ist so zu begründen, dass das Erbe den Erben begünstigen soll. Jedoch greift das türkische Erbrecht in solchen Fällen nicht ein und speziell die heimlichen Anteile der anderen Erben können in keiner Art und Weise abgewendet werden. Verkauft der Verstorbene kurz vor seinem Tod sein Eigentum, ohne dies aus finanziellen Gründen nötig zu haben und auch keine berechtigten, ernsten oder vernünftigen Gründe ersichtlich sind, werden die getätigten Verkäufe als betrügerisch angesehen und annuliert. Insbesondere wenn der Verstorbene einen Teil seines Erbes an die Person, mit der er zusammenlebt, überträgt, aber auf dem Konto des Verstorbenen kein entsprechender Gewinn zu verzeichnen ist, wird auch dieses Vorgehen als Betrug angesehen und annuliert.

Betrügerische Immobilienverkäufe kurz vor dem Tod: Rechtliche Konsequenzen und Annullierung im türkischen Erbrecht

Eine weitere Besonderheit dieser Übertragungen ist, dass bei den Verkäufen beim Grundbuchamt der angegebene Preis weit unter dem realen Preis des Verkaufsobjekts liegt. Dies kann vom Gerichtsgutachter leicht nachgewiesen werden. Des Weiteren klärt das Gericht auch den Grund, warum der Verstorbene kurz vor seinem Tod einen Verkauf getätigt hat. Hat diese Handlung des Verstorbenen keinen berechtigten, ernsten oder vernünftigen Grund vorzuweisen, so wird dieser Verkauf als betrügerisch anerkannt und annuliert. Auch die anderen Erben können, hier liegt keine Verjährung vor, die Verkäufe annulieren lassen und die Eintragung ihres Anteils im Grundbuch fordern.

Turkish Inheritance Law
Turkish Inheritance Law

Im Kontext des türkischen Erbrechts ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Das türkische Erbrecht unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen Erbrecht. So kann es beispielsweise zu Nachlassspaltungen kommen, wobei bewegliches Vermögen nach dem nationalen Recht des letzten Wohnsitzes und Immobilien nach dem Recht des Ortes, an dem sie sich befinden, vererbt werden. Dies bedeutet, dass Immobilien in der Türkei nach türkischem Erbrecht vererbt werden, was zu unterschiedlichen Erbanteilen führen kann.

Wenn Sie planen, Immobilien in der Türkei zu vererben, sollten Sie sich frühzeitig informieren und professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Unser Team von Experten steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen durch diesen komplexen Prozess zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Erbangelegenheiten reibungslos und konfliktfrei abgewickelt werden. Das türkische Erbrecht bietet hierbei klare Richtlinien, um die Interessen aller Erben zu wahren und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

 

 

 

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