Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Koca & Ersöz Rechtsanwaltspartnerschaft: Ihr zuverlässiger Partner für Unternehmensgründungen in der Türkei

Koca & Ersöz Rechtsanwaltspartnerschaft ist eine engagierte Rechtsberatungskanzlei mit über 10 Jahren Erfahrung in der Unterstützung ausländischer Investitionen in der Türkei. Unsere Büros in Istanbul, Berlin und Köln bedienen sowohl lokale als auch internationale Unternehmen in der gesamten Türkei in Bereichen wie Unternehmensgründung, Übernahmen, monatliche Rechtsberatung für Unternehmen, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Investitionsrecht und Arbeitsrecht.

In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich ausländische Investoren gegenübersehen könnten, haben wir einen schrittweisen Leitfaden zur Unternehmensgründung in der Türkei sorgfältig erstellt. Dieser Leitfaden soll unseren internationalen Kunden umfassende Unterstützung bieten und sicherstellen, dass sie die rechtlichen Gegebenheiten der Geschäftsgründung reibungslos navigieren können.

Schritt für Schritt Unternehmensregistrierungsprozess in der Türkei

    1. Übersetzung von Pässen: Die Pässe Ihrer Partner müssen ins Türkische übersetzt werden. Dies sollte von einer zertifizierten Übersetzungsagentur in der Türkei durchgeführt werden.
    2. Auswahl eines autorisierten Buchhalters in der Türkei: Bei der Gründung Ihres Unternehmens benötigen Sie einen Buchhalter, um die Einhaltung der Steuer- und Steuergesetze in der Türkei zu gewährleisten.
    3. Erstellung der Satzung: Die Satzung des Unternehmens muss auf Türkisch vorbereitet werden. Dieses Abkommen legt den allgemeinen Betrieb des Unternehmens sowie die Rechte und Pflichten der Partner fest.
    4. Erhalt der Steuernummer: Eine Steuernummer für die Aktionäre des Unternehmens muss bei der türkischen Steuerverwaltung beantragt werden.
    5. Ausfüllen des Unternehmensanmeldeformulars: Ein spezielles Formular muss ausgefüllt werden, um die Registrierung des Unternehmens abzuschließen. Dieses Formular ist in der Regel beim türkischen Handelsregister erhältlich.
    6. Antrag bei der türkischen Handelskammer: Sie müssen bei der türkischen Handelskammer einen Antrag stellen, damit Ihr Unternehmen offiziell anerkannt und registriert wird. Während des Antrags müssen die relevanten Formulare ausgefüllt werden.
    7. Erstellung des Verpflichtungsformulars: Ein Verpflichtungsformular, das bei der türkischen Handelskammer eingereicht werden muss, ist zu erstellen. Dieses Formular enthält eine Erklärung zu den kommerziellen Aktivitäten des Unternehmens.
    8. Registrierung der Unterschrift des CEOs: Die Unterschrift des CEOs Ihres Unternehmens muss offiziell registriert und beim Standesamt beglaubigt werden.
    9. Genehmigung der Satzung: Die Satzung des Unternehmens muss vom Standesamt genehmigt werden.
    10. Erstkapitalanlage: Sie müssen ein Bankkonto eröffnen, um das Startkapital Ihres Unternehmens einzuzahlen. Zahlen Sie kein Geld auf ein anderes Konto ein.
    11. Ein Viertel des Unternehmenskapitals auf dem Konto haben: Mindestens ein Viertel des Kapitals des Unternehmens muss auf dem eröffneten Konto sein.
    12. Veröffentlichung im Amtsblatt: Veröffentlichen Sie das offizielle Amtsblatt Ihres Unternehmens. Dies kündigt die Gründung Ihres Unternehmens öffentlich an.
    13. Erstellung des Mietvertrags und Benachrichtigung des Finanzamtes: Erstellen Sie den Mietvertrag Ihres Unternehmens und teilen Sie dies dem Finanzamt mit. Das Finanzamt schickt einen Prüfer zur Überprüfung Ihres Unternehmens.
    14. Erhalt des Steuerschilds: Sie müssen die Steuernummer des Unternehmens, „Steuerschild“, beim zuständigen Amt beantragen.
    15. Erhalt einer Unternehmensregistrierungskarte oder Geschäftskarte: Sie müssen eine Unternehmensregistrierungskarte oder Geschäftskarte für Ihr Unternehmen beantragen, damit es offiziell anerkannt wird.
    16. Registrierung im Zentralen Registrierungssystem (MERSIS): Die Unterlagen Ihres Unternehmens müssen im Zentralen Registrierungssystem (MERSIS) registriert werden, und einige der Dokumente müssen an das Geschäftsregisteramt gesendet werden.

„Häufigste Unternehmensformen in der Türkei: Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung“

In der Türkei sind die meisten gegründeten Unternehmen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese beiden Strukturen haben trotz unterschiedlicher Regeln Gemeinsamkeiten hinsichtlich Partnerschaftsstruktur, Kapitalanforderungen, Haftungsbestimmungen und Managementstrukturen.

Aktiengesellschaft (AG) in der Türkei

Eine Aktiengesellschaft kann nach dem türkischen Handelsgesetzbuch von mindestens einem Aktionär gegründet werden, und es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Aktionäre. Die Grundkapitaleinheit einer AG wird „Aktie“ genannt, und das Kapital der Gesellschaft ist in Aktien aufgeteilt und wird von den Aktionären bereitgestellt. Der Mindestkapitalbetrag wird vom Handelsministerium festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Aktionäre werden je nach Anzahl ihrer Aktien Partner in der Gesellschaft und haben das Recht, Dividenden zu erhalten, zu wählen und für Managementorgane zu kandidieren.
Die Kapital- und Haftungsvorschriften einer Aktiengesellschaft sind bemerkenswert. Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Aktien für die Schulden der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Aktionäre nicht als Sicherheit für Unternehmensschulden verwendet werden kann. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf den investierten Kapitalbetrag, und ihr persönliches Vermögen ist vor Unternehmensschulden geschützt.

In Aktiengesellschaften ist die Hauptversammlung das höchste Entscheidungsgremium. Aktionäre treffen auf der Hauptversammlung wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens, die Wahl der Managementorgane und die Gewinnverteilung. Hauptversammlungen müssen regelmäßig abgehalten werden, und Aktionäre müssen informiert werden.

Der Vorstand fungiert als obligatorisches Organ in Aktiengesellschaften. Der Vorstand wird von den Aktionären auf der Hauptversammlung gewählt und verwaltet die täglichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Beschluss der Hauptversammlung bestimmt. Der Vorstand trifft strategische Entscheidungen für das Unternehmen, legt Managementrichtlinien fest und überwacht die Aktivitäten des Unternehmens.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei

Eine GmbH kann von mindestens einem Partner gegründet werden und bis zu 50 Partner haben. Bei GmbHs wird das Kapital von den Partnern bereitgestellt, und der Mindestkapitalbetrag wird vom Handelsministerium festgelegt. Das Kapital einer GmbH richtet sich nach den Kapitalanteilen der Partner, und die Partner werden in Höhe ihrer Beiträge zum Kapital Gesellschafter.
Die Partner einer GmbH haften nur bis zur Höhe ihres beigesteuerten Kapitals für die Schulden der Gesellschaft. Persönliche Vermögenswerte können nicht als Sicherheit für Unternehmensschulden verwendet werden. Diese Regelung begrenzt die Risiken der Partner und schützt ihr persönliches Vermögen vor Unternehmensschulden.

In GmbHs ist es nicht obligatorisch, Hauptversammlungen abzuhalten, aber zwischen den Partnern kann eine Hauptversammlung vereinbart werden. Partner können Treffen organisieren, um sich an der Unternehmensführung zu beteiligen und Entscheidungen zu beeinflussen. Bei GmbHs werden Entscheidungen in der Regel einstimmig von den Partnern getroffen.

Der Vorstand ist bei GmbHs nicht obligatorisch. Die Partner können die Angelegenheiten des Unternehmens direkt verwalten, oder es kann ein Geschäftsführer ernannt werden. Der Geschäftsführer verwaltet die täglichen Angelegenheiten des Unternehmens und handelt im Auftrag der Partner. Der Geschäftsführer wird von den Partnern ernannt und ist bevollmächtigt, das Unternehmen zu vertreten.

In Schlussfolgerung gibt es in der Türkei zwei grundlegende Unternehmensarten, nämlich Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaften werden in der Regel für Großunternehmen bevorzugt, während Gesellschaften mit beschränkter Haftung üblich sind für kleinere Unternehmen mit einer begrenzten Anzahl von Partnern. Kapital- und Haftungsbestimmungen, die Rolle der Hauptversammlung und Managementstrukturen sind in beiden Unternehmenstypen wichtig und müssen den relevanten rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Wer sind wir? Was tun wir?

Bei Koca & Ersöz Rechtspartnerschaft verstehen wir, dass die Gründung eines Unternehmens mehr erfordert als nur prozedurale Formalitäten. Die für eine erfolgreiche Unternehmensgründung notwendige Vorarbeit umfasst ein breites Spektrum rechtlicher Überlegungen, wie die Bestimmung der Unternehmensadresse, das Entwerfen und Abschließen von Mietverträgen, die Einstellung von Personal und das Erstellen von Arbeitsverträgen, die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten (KVKK), die Beschaffung notwendiger Waren oder Geräte und die Entwicklung von Unternehmensverträgen, unter anderem. Darüber hinaus benötigt eine Geschäftseinheit möglicherweise spezialisierte rechtliche Unterstützung in Bereichen wie regulatorischer Compliance, Schutz des geistigen Eigentums, Unternehmensführung, Besteuerung und Navigation durch komplexe rechtliche Rahmenbedingungen.

Wir verstehen Sie.

Wenn ausländische Unternehmen den türkischen Markt betreten, ist es unerlässlich zu erkennen, dass ihre rechtlichen Verpflichtungen und Anforderungen stark von ihrem Heimatland abweichen können. Unsere Kompetenz im internationalen Recht, kombiniert mit unserem tiefen Wissen über die türkischen Rechtssysteme, versetzt uns in eine einzigartige Position, um ausländische Unternehmen kompetent durch die komplexe rechtliche Landschaft in der Türkei zu führen. Koca & Ersöz Rechtspartnerschaft ist nicht nur bestrebt, sondern auch hervorragend ausgerüstet, um bei der Bewältigung aller rechtlichen Herausforderungen zu helfen, denen sich ein Unternehmen während seiner Investitions- und Betriebsphase in der Türkei stellen könnte.
Als Teil unseres fortlaufenden Engagements für erstklassige Rechtsdienstleistungen haben wir einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Unternehmensgründung in der Türkei sorgfältig vorbereitet. Dieser Leitfaden dient als vorläufige Roadmap für ausländische Unternehmen, die in der Türkei investieren möchten.

Wir laden Sie ein, unsere Website für weitere Einblicke zu erkunden und von unserer Expertise für eine effiziente, konforme und erfolgreiche Unternehmensgründung und -betrieb in der Türkei Gebrauch zu machen. Bei Koca & Ersöz Rechtspartnerschaft ist Ihr rechtlicher Erfolg unser oberstes Anliegen.

Expertenführung zur Unternehmensgründung in der Türkei aus Istanbul

In der pulsierenden Wirtschaftslandschaft der Türkei ist die Gründung eines Unternehmens zu einem Leuchtturm für internationale Investoren geworden, die Wachstum und Chancen suchen. Unsere in Istanbul ansässige Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Navigation durch die Komplexität der Unternehmensgründung in der Türkei und gewährleistet eine reibungslose und konforme Reise für unsere Mandanten. Mit einem tiefen Verständnis des türkischen Rechts und einem Engagement für Exzellenz bieten wir unvergleichliche Dienstleistungen bei der Firmengründung, die auf die einzigartigen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten sind. Egal, ob Sie eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchten, unser Team verfügt über das Wissen und die Expertise, um Sie durch jeden Schritt des Unternehmensgründungsprozesses in der Türkei zu führen.

Erfahrenes Rechtsteam der Istanbuler Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Unternehmensgründung und Wirtschaftsrecht in der Türkei.

Unsere Hingabe, erfolgreiche Geschäftsunternehmen in der Türkei zu erleichtern, zeigt sich durch unsere umfassende rechtliche Unterstützung. Von den Anfangsphasen der Firmengründung bis zur laufenden rechtlichen Beratung steht unsere Kanzlei in Istanbul als Säule der Unterstützung sowohl für lokale als auch internationale Unternehmen. Wir verstehen die Feinheiten der Unternehmensgründung in der Türkei und sind verpflichtet, unseren Mandanten die strategische Beratung und rechtlichen Dienstleistungen zu bieten, die für ihren Erfolg notwendig sind. Mit unserer Kanzlei an Ihrer Seite wird die Navigation durch die türkische Geschäftslandschaft zu einem erreichbaren und lohnenden Unterfangen, wodurch Ihre Investition auf einem soliden Fundament für Wachstum und Wohlstand platziert wird.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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