Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Ausschlagung der Erbschaft in der Türkei

Universalsukzession im türkischen Erbrecht

Entsprechend der Universalsukzession im Erbrecht geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf die gesetzlichen Erben und Erben der gewillkürten Erbfolge über und treten diese Erben ex lege in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Was ist die Erbausschlagung?

Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine Willenserklärung der gesetzlichen Erben und der Testamentserben, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Die Abgabe dieser Erklärung ist nach türkischem Erbrecht erst nach dem Tod des Erblassers möglich.

Ausschlagung der Erbschaft in der turkei

Verfahren der Erbausschlagung

Berufene Erben, die das Erbe ausschlagen, verlieren durch ihre eigene Willenserklärung ihre Erbenstellung. Für die Erbausschlagung ist eine Erklärung des Erben erforderlich; diese muss bei jenem Amtsgericht abgegeben werden, in dessen Sprengel der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Wohnsitz hatte.

Bedingungen der Erbausschlagung

Die Erbausschlagung darf nicht unter einer Bedingung erklärt werden. Sie wird zu Protokoll des Amtsgerichts erklärt und schließlich im Registerbuch des Gerichts eingetragen.

Geschäftsfähigkeit und Vollmacht

Für eine wirksame Erbausschlagung in der Türkei ist es erforderlich, dass der Ausschlagende geschäftsfähig ist. Da die Erbausschlagung nicht vertretungsfeindlich ist, ist deren Erklärung durch einen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt) möglich. Allerdings ist hierfür eine „Sondervollmacht“ notwendig.

Rechtswirkungen und Fristen der Erbausschlagung

Die Erbausschlagung entfaltet ihre Rechtswirkungen ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens beim Amtsgericht. Ein Widerruf ist nicht möglich. Die Frist für die Erbausschlagung beträgt 3 Monate.

Bedingungen der Erbausschlagung

Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Erblassers

Sollte eine Zahlungsunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes offensichtlich sein, gilt das Erbe nach türkischem Recht ex lege als ausgeschlagen. Eine Ausschlagungserklärung durch die berufenen Erben ist in diesem Fall nicht notwendig.

Universale Wirkung der Erbausschlagung

Mit der Ausschlagung der Erbschaft verliert der Ausschlagende rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers, alle Rechte am Nachlass. Selbst wenn die Ausschlagung nur im Ausland erklärt wurde, hat sie auch in der Türkei Gültigkeit.

Die Erbausschlagung ist eine Willenserklärung, mit der gesetzliche oder testamentarische Erben das Erbe ablehnen.

Die Erklärung muss bei dem Amtsgericht abgegeben werden, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Nein, die Erbausschlagung kann nach ihrer Abgabe nicht widerrufen werden.

Die Frist beträgt 3 Monate und beginnt mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers.

Ist die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers bekannt, gilt das Erbe nach türkischem Recht automatisch als ausgeschlagen.

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