Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Verkehrsrecht

Autounfall in der Türkei mit deutschem Kennzeichen

Hatten Sie in der Türkei einen Autounfall?

Sollten Sie in der Türkei einen Autounfall mit Ihrem deutschen Auto verursacht haben, dann müssen Sie einige wichtige Punkte beachten.

Wenn dieser Autounfall zu einem reinen Sachschaden geführt hat, sollten Sie zum Zeitpunkt des Unfalls zunächst Fotos von Ihrem Auto machen. Haben Sie sich mit dem anderen Fahrer über den Unfallhergang geeinigt und sind der gleichen Meinung, können Sie einen vertraglichen Unfallbericht erstellen. In diesem müssen Vor- und Nachname, sowie die türkische Ausweisnummer des Fahrers und des Fahrzeughalters sowie die gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungsangaben vollständig ausgefüllt werden. Es ist zu Ihrem Gunsten, den Ausweis, den Führerschein und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers des gegnerischen Autos zu fotografieren. Besteht zwischen Ihnen und dem anderen Unfallfahrer keine Einigung hinsichtlich des Unfallherganges, dann haben Sie das Recht, die Verkehrspolizei unter der Rufnummer 154 anzurufen und den Unfallbericht von der Verkehrspolizei erstellen zu lassen.

Nach dem Unfall müssen Sie das erforderliche Protokoll ausfüllen, unterzeichnen sowie die anderen Dokumente zusammenhaben. Danach müssen Sie sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung der Gegenpartei wenden, um eine Schadenakte bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen. Dies ist eine Prozessvoraussetzung für eine Klage seit der Umsetzung der Gesetzesänderung im Jahr 2015. Das heißt, Sie können eine Forderung nicht direkt geltend machen, ohne eine Schadenakte eingereicht und der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung eine Zahlungsfrist von 15 Tagen eingeräumt zu haben.

Wollen Sie in der Türkei eine Schadenakte bei den türkischen Versicherungsgesellschaften eröffnen, wollen Sie die Fahrzeuge mit einem ausländischen Autokennzeichen an ihre eigene (türkische) Werkstatt weiterleiten, denn Versicherungen wollen die Reparatur des Fahrzeugs zu einem erschwinglichen Preis erledigt sehen. Jedoch ist ein Fahrer mit einem ausländischem Autokennzeichen nicht verpflichtet, eine Reparaturwerkstatt in der Türkei zu akzeptieren. Der türkische Bundesgerichtshof (Yargitay) hat mehrmals entschieden, dass Besitzer von ausländischen Autokennzeichen das Fahrzeug in dem Land reparieren lassen können, in dem das amtliche Kennzeichen registriert ist. In dieser Hinsicht kann die Person mit den in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten in das Land zurückkehren, in das das Fahrzeug zugelassen ist, so lange es der Schaden am Fahrzeug zulässt. Die Überprüfung und / oder Reparatur des beschädigten Fahrzeugs kann auch in Deutschland durchgeführt werden. Mit der Rechnung der Überprüfung und / oder der Reparatur können Sie in der Türkei eine Schadenakte öffnen lassen und wenn notwendig, können Sie auch eine Klage einbringen. Denn türkische Versicherungsunternehmen vermeiden es oft, eine 100%ige Zahlung gemäß den im Ausland erhaltenen Gutachten zu leisten. Darüber hinaus können die Kosten der Begutachtung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Neben der Prozessvoraussetzung, vor Einreichung einer Klage eine Schadenakte einzureichen, müssen Sie dazu seit der Umsetzung des Gesetzes vom 01.01.2019 die „Mediation“ beantragen, wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht innerhalb von 15 Tagen antwortet oder Unterlagen anfordert, die für die Akte tatsächlich nicht erforderlich sind. In diesem Fall wird Ihnen vom zentralen System ein Mediator zugewiesen, und Sie haben in einem Vorgespräch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche mit der Versicherung der Gegnerpartei zu erörtern und zu klären bzw. sich zu einigen. Wenn die Mediation jedoch nicht zu einer Vereinbarung führt, können Sie Klage einreichen.

Für Autos mit türkischem Autokennzeichen ist es verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Obwohl die Deckungsgrenzen nicht sehr hoch sind, reicht dies häufig für Unfälle mit kleineren Sachschäden aus (die Sachschadensgrenze für 2020 liegt bei 41.000 TL). Bei Schäden, die über der Deckungsgrenze liegen, haften sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter gesamtschuldnerisch.

Sämtliche außergerichtliche Kosten und Nebenkosten der Fahrzeuge mit deutschem Autokennzeichen, die einen Rechtsschutz haben, werden von der Versicherung übernommen.

Das Recht auf Schadensersatz (die Verjährungsfrist) beträgt 2 Jahre ab dem Unfalldatum.

Bei einem Autounfall mit Sachschäden an Ihrem Fahrzeug (mit ausländischen Kfz-Kennzeichen) können Sie folgende Schäden geltend machen:

  1. Reparaturkosten
  2. Bei Totalschaden, den Wert des Fahrzeuges, der im Sachverständigengutachten ermittelt wird.
  3. Die Kosten des Sachverständigen in Deutschland
  4. Kosten für den Mietwagen (wenn Sie nachweisen, dass dies wirklich notwendig ist und es keine Möglichkeit gibt, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen)

Bei Unfällen mit Personenschäden

  1. Behandlungskosten
  2. Verdienstausfall
  3. Immateriellen Schaden (in geringer Höhe).

Wertverlust des Fahrzeuges wird seit 01.04.2020 gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht geltend gemacht.

Bei Fahrzeugunfällen, die Sie in der Türkei hatten, können wir Sie in jeder Phase unterstützen und können für Sie auch den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Mandatierung

Wie können Sie Koca & Ersöz mit der Rechtsvertretung beauftragen?

Prinzipiell muss vor der Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit eine notarielle Bevollmächtigung (beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille) erfolgen. Die Mustervollmacht erhalten Sie von uns persönlich.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wie verhält es sich damit?

Hier bedarf es zunächst für die Beratung keiner Bevollmächtigung. Für die gerichtliche Vertretung aber schon! Übergeben Sie uns eine Kopie Ihres Versicherungsscheins oder setzen Sie sich selber mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Diese wird in aller Regel erteilt, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluss Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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